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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2051

Was hat gemäß der guten fachlichen Praxis nach dem Landen eines maßigen Fisches, der für den Verzehr bestimmt ist, von den aufgeführten Maßnahmen als erstes zu geschehen?

AGewichtsbestimmung
BBetäuben und Töten des Fisches · richtig
CFangbucheintragung
Warum · KI-ErklärungNach dem Landen eines maßigen Speisefisches musst du diesen unverzüglich betäuben und töten, um ihm unnötige Leiden und Schmerzen zu ersparen. Das Tierschutzrecht gibt dem schnellen und waidgerechten Töten stets Vorrang vor administrativen oder vermessenden Schritten. Erst danach erfolgen weitere Maßnahmen wie das Wiegen oder das Eintragen in das Fangbuch.