Was gilt nicht als eingefriedetes Grundstück im Sinne des Uferbetretungsrechtes?
Warum · KI-ErklärungEingezäunte Grundstücke, die ausschließlich als Viehweiden genutzt werden, gelten beim Uferbetretungsrecht nicht als eingefriedet. Du darfst diese Flächen daher zur Ausübung des Fischereirechts betreten, musst dabei aber weidende Tiere schonen und Tore wieder schließen. Marode oder leicht überkletterbare Zäune stellen hingegen weiterhin eine rechtliche Einfriedung dar.