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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2048

Darf ich beim Wechsel von einem Gewässer zu einem anderen gebrauchsfertiges Angelgerät mit mir führen?

Aja, ohne Einschränkung
Bnein, es ist generell verboten gebrauchsfertiges Angelgerät mit sich zuführen
Cnur, wenn ich für beide Gewässer gültige Angelerlaubnisscheine besitze · richtig
Warum · KI-ErklärungSobald dein Angelgerät gebrauchsfertig montiert ist, gilt dies rechtlich bereits als Ausübung des Fischfangs. Führst du solches Gerät an einem Gewässer mit dir, für das du keinen Erlaubnisschein besitzt, begehst du Fischwilderei. Deshalb musst du für beide Gewässer gültige Berechtigungen vorweisen können oder das Gerät für den Weg transportfähig verpacken.