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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2049

Darf ein staatlicher Fischereiaufseher widerrechtlich gefangene Fische sicherstellen?

Aja, er ist dazu laut Fischereigesetz befugt · richtig
Bnein, er ist kein Polizeibediensteter
Cnur, wenn er in Begleitung eines Polizeibediensteten ist
Warum · KI-ErklärungEin staatlich bestätigter Fischereiaufseher besitzt hoheitliche Befugnisse und überwacht die Einhaltung der fischereirechtlichen Vorschriften. Er ist nach dem Fischereigesetz ausdrücklich dazu berechtigt, widerrechtlich gefangene Fische sowie verbotene Fanggeräte eigenständig sicherzustellen. Eine Begleitung durch die Polizei ist dafür nicht erforderlich.