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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2045

Von einem Angler wird nicht nur zum Fischereirecht Wissen erwartet. Welche rechtlichen Kenntnisse muss er noch haben?

AKenntnisse zur Flora und Fauna - (FFH), Natura 2000 - und Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
BKenntnisse zu Tierschutz-, Artenschutz- und Naturschutzrecht · richtig
CKenntnisse über das Wasserhaushaltsgesetz
Warum · KI-ErklärungAls Angler greifst du aktiv in die Natur ein und gehst direkt mit lebenden Tieren um. Daher musst du neben dem Fischereirecht zwingend die Grundlagen des Tierschutz-, Artenschutz- und Naturschutzrechts kennen, um die Fische waagerecht zu behandeln und geschützte Arten sowie deren Lebensräume zu schonen.