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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2044

Sind Fischnährtiere Gegenstand des sächsischen Fischereirechts?

Aja · richtig
Bnein
Cnur in Flüssen
Warum · KI-ErklärungDas sächsische Fischereirecht umfasst nicht nur Fische, sondern auch andere im Wasser lebende Organismen. Dazu zählen ausdrücklich auch Fischnährtiere wie Krebse, Muscheln und Fischnährtier-Insekten, da sie die Lebensgrundlage für den Fischbestand bilden.