Sind Fischnährtiere Gegenstand des sächsischen Fischereirechts?
Warum · KI-ErklärungDas sächsische Fischereirecht umfasst nicht nur Fische, sondern auch andere im Wasser lebende Organismen. Dazu zählen ausdrücklich auch Fischnährtiere wie Krebse, Muscheln und Fischnährtier-Insekten, da sie die Lebensgrundlage für den Fischbestand bilden.