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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2042

Gemäß der Sächsischen Fischereiverordnung (SächsFischVO) hat die Äsche in Sachsen folgende Schonzeit:

A01. Januar - 15. Juni · richtig
Bkeine
C01. Oktober - 30. April
Warum · KI-ErklärungDie Schonzeit für die Äsche ist in Sachsen vom 01. Januar bis zum 15. Juni festgelegt. In diesen Zeitraum fällt die Laichzeit der Frühjahrslaicher, weshalb der Schutz der Bestände in diesen Monaten gesetzlich vorgeschrieben ist.