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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2040

Ist Fischwilderei ein Straftatbestand?

Anein, da Fische ein Allgemeingut ohne klar definierten Besitz sind
Bja, nach § 293 Strafgesetzbuch (StGB) · richtig
Cnein, es ist eine Ordnungswidrigkeit nach Sächsischer Fischereiverordnung (SächsFischVO)
Warum · KI-ErklärungFischwilderei ist keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern ein Vergehen nach dem Strafgesetzbuch. Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts fischt, erfüllt den Tatbestand des Paragrafen 293 StGB und muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen.