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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2039

Ist ein Erlaubnisscheininhaber berechtigt, selbstständig Besatzmaßnahmen durchzuführen?

Anein, nur der Fischereiberechtigte ist dafür verantwortlich · richtig
Bja
Cja, bei Mitgliedschaft in einem ansässigen Angelverein
Warum · KI-ErklärungAls Inhaber eines Erlaubnisscheins besitzt du lediglich das Recht, im Gewässer zu fischen. Besatzmaßnahmen greifen tief in das Ökosystem ein und dürfen ausschließlich vom Fischereiberechtigten oder Fischereipächter geplant und durchgeführt werden.