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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1488

In welchen Fällen wird zur Ausübung der Fischerei ein Erlaubnisschein (Angelberechtigung) erforderlich?

Awenn der Ausübende nicht selbst Fischereiausübungsberechtigter oder Fischereipächter ist · richtig
Bwenn während der Schonzeit gefischt werden soll
Cwenn der Ausübende keine Fischereiprüfung abgelegt hat
Warum · KI-ErklärungWenn du an einem Gewässer angeln möchtest, das dir weder gehört noch von dir gepachtet wurde, benötigst du die Zustimmung des Inhabers. Diese Erlaubnis erhältst du in Form des Erlaubnisscheins, den dir der Fischereiausübungsberechtigte oder Pächter ausstellt. Nur wer selbst Inhaber des Fischereirechts oder Pächter des Gewässers ist, darf dort ohne diesen zusätzlichen Schein fischen.