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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1484

Gelten die in den anderen Bundesländern nach bestandener Sachkundeprüfung ausgestellten Fischereischeine auch beim Besuch im Freistaat Sachsen?

Anein
Bja, aber nur aus bestimmten Bundesländern wird der Fischereischein anerkannt
Cja · richtig
Warum · KI-ErklärungIn anderen Bundesländern ordnungsgemäß erworbene Fischereischeine werden in Sachsen bei einem Besuch anerkannt. Du benötigst für das jeweilige Gewässer zusätzlich lediglich den gültigen Erlaubnisschein des Fischereiausübungsberechtigten. Es gibt bei Gastanglern keine Einschränkungen auf bestimmte Bundesländer.