Gelten die in den anderen Bundesländern nach bestandener Sachkundeprüfung ausgestellten Fischereischeine auch beim Besuch im Freistaat Sachsen?
Warum · KI-ErklärungIn anderen Bundesländern ordnungsgemäß erworbene Fischereischeine werden in Sachsen bei einem Besuch anerkannt. Du benötigst für das jeweilige Gewässer zusätzlich lediglich den gültigen Erlaubnisschein des Fischereiausübungsberechtigten. Es gibt bei Gastanglern keine Einschränkungen auf bestimmte Bundesländer.