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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1477

Dürfen Gifte und Sprengmittel zum Fischfang benutzt werden?

Aja, bei Nachweis eines entsprechenden Erlaubnisscheins
Bnein, der Einsatz solcher Mittel ist unzulässig · richtig
Cja, der Einsatz solcher Mittel muß aber behördlich angemeldet werden
Warum · KI-ErklärungDer Einsatz von Giften, Sprengmitteln oder anderen betäubenden Stoffen ist beim Fischfang gesetzlich streng verboten. Diese Methoden schädigen das gesamte Gewässerökosystem unkontrolliert und verstoßen massiv gegen den Tierschutz sowie das Fischereirecht. Es gibt dafür auch mit Erlaubnisscheinen oder behördlichen Anmeldungen keinerlei Ausnahmen.