In welchem Zeitraum sind Abschluss, Änderungen, Kündigungen und Erlöschen eines Fischereipachtvertrages der Fischereibehörde schriftlich anzuzeigen ?
Warum · KI-ErklärungAlle rechtlichen Änderungen oder der Abschluss eines Fischereipachtvertrages müssen der Fischereibehörde unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Das bedeutet, dass du die Anzeige ohne schuldhaftes Zögern einreichen musst. Eine feste Frist von zwei Monaten gibt es dafür nicht, da die Behörde stets zeitnah über die aktuellen Pachtverhältnisse informiert sein muss.