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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1487

In welchem Zeitraum sind Abschluss, Änderungen, Kündigungen und Erlöschen eines Fischereipachtvertrages der Fischereibehörde schriftlich anzuzeigen ?

Aeine Anzeige ist nicht erforderlich
Bdie Anzeige hat innerhalb von zwei Monaten zu erfolgen
Cdie Anzeige muß unverzüglich erfolgen · richtig
Warum · KI-ErklärungAlle rechtlichen Änderungen oder der Abschluss eines Fischereipachtvertrages müssen der Fischereibehörde unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Das bedeutet, dass du die Anzeige ohne schuldhaftes Zögern einreichen musst. Eine feste Frist von zwei Monaten gibt es dafür nicht, da die Behörde stets zeitnah über die aktuellen Pachtverhältnisse informiert sein muss.