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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1475

Dürfen gebietsfremde und nicht heimische Fische ohne Genehmigung der zuständigen Behörde ausgesetzt werden?

Aja, aber nur wenn entsprechender Lebensraum für die Fischart vorhanden ist
Bnein, außer es handelt sich um unfruchtbare Fischarten, die sich nicht Vermehren können
Cnein, grundsätzlich nicht · richtig
Warum · KI-ErklärungDas Aussetzen von gebietsfremden und nicht heimischen Fischen ist grundsätzlich verboten, da sie das heimische Ökosystem gefährden und Krankheiten einschleppen können. Möchtest du solche Arten in ein Gewässer einbringen, benötigst du immer zwingend eine behördliche Genehmigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fische unfruchtbar sind oder geeigneten Lebensraum vorfinden.