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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1474

Dürfen Fische durch den Fischereiausübungsberechtigten unbeschränkt ausgesetzt werden?

Aja, unter Beachtung der maximalen Besatzmenge von 25 kg pro Hektar
Bnein, das Aussetzen von Fischen ist generell verboten
Cnein, nur bestimmte Fischarten dürfen genehmigungsfrei und bei Beachtung des Hegezieles ausgesetzt werden · richtig
Warum · KI-ErklärungDer Fischbesatz darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss stets dem Hegeziel und der Erhaltung eines artenreichen, gesunden Fischbestandes dienen. Daher dürfen nur bestimmte, standortgerechte Fischarten genehmigungsfrei besetzt werden. Für andere oder gebietsfremde Arten benötigst du eine behördliche Genehmigung.