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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1471

Darf sich der Angler von einer Person, die für dieses Gewässer keinen gültigen Erlaubnisschein besitzt, durch Halten des Angelgeräts helfen lassen?

Aja, jede Person darf ihm behilflich sein
Bnein, der berechtigte Angler muß die Angelfischerei selbst ausüben · richtig
Cja, aber nur, wenn die Person ein direktes Familienmitglied ist
Warum · KI-ErklärungDie Angelfischerei ist stets persönlich auszuüben, weshalb du das Angelgerät immer selbst führen musst. Andere Personen ohne gültigen Erlaubnisschein dürfen dich beim eigentlichen Fangvorgang wie dem Halten der Rute nicht vertreten oder unterstützen. Helferdienste sind auf einfache Handreichungen wie das Halten des Keschers bei der Landung beschränkt.