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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 1470

Darf man an einem Gewässer, in dem man nicht fischereiausübungsberechtigt ist, gebrauchsfertige Fischereigeräte mit sich führen ?

Aja, ohne Einschränkung
Bja, aber nur im verpackten, d.h. nicht einsatzfähigen Zustand · richtig
Cnein, es dürfen generell keine gebrauchsfertigen Angeln transportiert werden
Warum · KI-ErklärungFührst du an einem fremden Gewässer einsatzbereite Angeln mit, gilt das rechtlich schnell als Versuch des Schwarzangelns. Daher musst du deine Fischereigeräte dort stets so verpacken, dass sie nicht sofort einsatzfähig sind. Ein reiner Transport ist in diesem gesicherten Zustand jedoch erlaubt.