Darf man an einem Gewässer, in dem man nicht fischereiausübungsberechtigt ist, gebrauchsfertige Fischereigeräte mit sich führen ?
Warum · KI-ErklärungFührst du an einem fremden Gewässer einsatzbereite Angeln mit, gilt das rechtlich schnell als Versuch des Schwarzangelns. Daher musst du deine Fischereigeräte dort stets so verpacken, dass sie nicht sofort einsatzfähig sind. Ein reiner Transport ist in diesem gesicherten Zustand jedoch erlaubt.