Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 76

Welcher Form bedarf ein Fischereipachtvertrag, damit er gültig ist?

AEs genügt ein mündlicher Vertragsabschluss
BEs genügt ein mündlicher Vertragsabschluss in Gegenwart von zwei Zeugen
CDie Schriftform ist unumgänglich · richtig
Warum · KI-ErklärungEin Fischereipachtvertrag muss immer schriftlich abgeschlossen werden, da das Landesfischereigesetz die Schriftform zwingend vorschreibt. Mündliche Vereinbarungen reichen selbst in Anwesenheit von Zeugen rechtlich nicht aus, um einen gültigen Pachtvertrag zu begründen.