Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 957

Welche Schonzeit hat die Bachforelle gemäß BiFVO in den Binnengewässern M-V ?

Avom 1.Oktober bis 31.Dezember
Bvom 1.Oktober bis 31.März · richtig
Cvom 1.Juli bis 31.Oktober
Warum · KI-ErklärungIn den Binnengewässern Mecklenburg-Vorpommerns ist die Bachforelle vom 1. Oktober bis zum 31. März geschützt. Dieser Zeitraum deckt die herbstliche Laichzeit ab und sichert die ungestörte Entwicklung der Eier und der jungen Brut im Winter. Während dieser Monate darfst du Bachforellen nicht gezielt beangeln oder entnehmen.