Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 953

Wer ist berechtigt, eine Erlaubnis zum Fischfang (Angelkarte) zu erteilen ?

Ader Fischereiberechtigte bzw. der Fischereipächter · richtig
Bder Fischereiaufseher
Cder Bürgermeister
Warum · KI-ErklärungNur wer das Fischereirecht an einem Gewässer besitzt oder dieses gepachtet hat, darf anderen Personen die Ausübung des Fischfangs gestatten. Als Fischereiberechtigter oder Fischereipächter vergibst du die Angelkarten für dein Gewässer an Gastangler. Fischereiaufseher und Bürgermeister haben lediglich Kontroll- bzw. Verwaltungsaufgaben und besitzen diese Befugnis nicht.