Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 952

Was versteht der Gesetzgeber unter Fischwilderei ?

Awenn die Fischerei ohne die Erlaubnis des Fischereiberechtigten des Gewässers ausgeübt wird · richtig
Bwenn gezielt auf Raubfische geangelt wird
Cwenn man ohne Fischereischein mit Netzen fischt
Warum · KI-ErklärungFischwilderei begehst du, wenn du an einem Gewässer fischst, ohne die erforderliche Erlaubnis des jeweiligen Fischereiberechtigten zu besitzen. Damit verletzt du fremdes Fischereirecht, was im Strafgesetzbuch ausdrücklich als Straftat definiert ist. Das bloße Fehlen eines Fischereischeins oder das gezielte Beangeln bestimmter Fischarten stellt für sich allein noch keine Fischwilderei dar.