Fischerprüfung Mecklenburg-Vorpommern · Rechtskunde · Frage 956

Welches gesetzliche Mindestmaß hat der Barsch in den Küstengewässern M-V ?

A15 cm
B17 cm
C20 cm · richtig
Warum · KI-ErklärungIn den Küstengewässern von Mecklenburg-Vorpommern gilt für den Barsch (Flussbarsch) ein gesetzliches Mindestmaß von 20 cm. Gefangene Fische, die diese Länge noch nicht erreicht haben, musst du unmittelbar und schonend zurücksetzen.