Hat der Fischereiberechtigte Entschädigungsansprüche bei Nachteilen durch einen Gewässerausbau?
Warum · KI-ErklärungWird das Gewässer ausgebaut und entstehen dir als Fischereiberechtigtem dadurch Nachteile, wirst du rechtlich wie jeder andere Betroffene behandelt und hast Anspruch auf Entschädigung. Bloß geringfügige Beeinträchtigungen musst du allerdings entschädigungslos hinnehmen. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob du dich an Unterhaltungsmaßnahmen beteiligt hast.