Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 792

Hat der Fischereiberechtigte Entschädigungsansprüche bei Nachteilen durch einen Gewässerausbau?

ANein
BJa, wie alle anderen Betroffenen, wobei geringfügige Nachteile außer Acht bleiben · richtig
CJa, aber nur, wenn er sich an den Gewässerunterhaltungsmaßnahmen beteiligt hat
Warum · KI-ErklärungWird das Gewässer ausgebaut und entstehen dir als Fischereiberechtigtem dadurch Nachteile, wirst du rechtlich wie jeder andere Betroffene behandelt und hast Anspruch auf Entschädigung. Bloß geringfügige Beeinträchtigungen musst du allerdings entschädigungslos hinnehmen. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob du dich an Unterhaltungsmaßnahmen beteiligt hast.