Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 787

Dürfen nicht unter Schutz stehende Wasserpflanzen gemäht werden?

AJederzeit
BNein
CJa, aber nicht in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni · richtig
Warum · KI-ErklärungNicht geschützte Wasserpflanzen dürfen außerhalb der gesetzlichen Schonzeit gemäht werden. Vom 1. April bis zum 30. Juni ist das Mähen verboten, um Fische und andere Wassertiere während ihrer Hauptlaichzeit und Fortpflanzungsphase zu schützen.