Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 794

Hat der Fischereiausübungsberechtigte zu dulden, dass die Ausübung der Fischerei durch Gewässerunterhaltungsmaßnahmen vorübergehend behindert wird?

AJa, soweit dies zur ordnungsgemäßen Unterhaltung des Gewässers erforderlich ist · richtig
BNein, die Fischerei darf grundsätzlich nicht behindert werden
CNur wenn die Wasserbehörde dies besonders anordnet
Warum · KI-ErklärungDie Gewässerunterhaltung dient dem öffentlichen Interesse und der Funktionsfähigkeit des Gewässers. Daher musst du als Fischereiausübungsberechtigter vorübergehende Beeinträchtigungen dulden, solange die Maßnahmen ordnungsgemäß und notwendig sind.