Welche Fischart darf in Gewässer mit einem sich selbst erhaltenden Edel-, Dohlen- oder Steinkrebsbestand nicht ausgesetzt werden?
Warum · KI-ErklärungDer Aal gilt als Fressfeind von Krebsen und stellt eine erhebliche Bedrohung für deren Bestände dar, insbesondere während der Häutung der Krebstiere. Aus diesem Grund verbietet das Fischereirecht den Besatz von Aalen in Gewässern mit sich selbst erhaltenden Vorkommen geschützter heimischer Krebsarten.