Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 791

Was ist nach dem Wasserrecht Gemeingebrauch?

ADie jedermann zustehende Befugnis, Gewässer ohne besondere Erlaubnis in einem bestimmten Ausmaß zu nutzen · richtig
BDie jedermann zustehende Befugnis, aus dem Gewässer mittels Motorpumpe Wasser zur Beregnung des eigenen Grundstücks zu entnehmen
CDie jedermann zustehende Befugnis, Abwasser einzuleiten
Warum · KI-ErklärungDer Gemeingebrauch erlaubt es allen Bürgern, oberirdische Gewässer im Rahmen der Gesetze ohne behördliche Bewilligung zu nutzen, etwa zum Baden, Tränken oder für den Schöpfeimer. Weitergehende Nutzungen wie das Einleiten von Abwasser oder das Abpumpen mit Motorkraft greifen stärker in den Naturhaushalt ein und bedürfen daher einer besonderen Erlaubnis.