Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 744

Darf der Angler an einem Gewässer, in dem er nicht zum Fischfang berechtigt ist, gebrauchsfertiges Angelgerät mit sich führen?

AJa
BNein · richtig
CJa, wenn er den Fischereiberechtigten kennt
Warum · KI-ErklärungAn Gewässern ohne entsprechende Fangberechtigung darfst du kein fangfertiges Gerät mit dir führen, da dies den Verdacht der Fischwilderei begründet. Deine Angelgeräte müssen dort stets so verpackt oder zerlegt sein, dass sie nicht unmittelbar einsatzbereit sind. Auch die persönliche Bekanntschaft mit dem Fischereiberechtigten ersetzt keine gültige Erlaubnis.