Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 741

Wem ist der Fischereischein auf Verlangen vorzuzeigen?

ADem Inhaber des Fischereirechts, dem Fischereipächter und den staatlichen und ehrenamtlichen Fischereiaufsehern · richtig
BDem Polizeivollzugsdienst · richtig
CDen Inhabern von Erlaubnisscheinen
Warum · KI-ErklärungDu musst deinen Fischereischein den zuständigen Kontrollpersonen wie Fischereiaufsehern, der Polizei sowie dem Fischereirechtsinhaber oder Fischereipächter vorzeigen. Andere Angler mit einem Erlaubnisschein haben hingegen keine Kontrollbefugnis und dürfen deine Dokumente nicht einsehen.