Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 740

Müssen Personen, die die Fischerei ausüben, dem staatlichen Fischereiaufseher auf Verlangen den Fischereischein aushändigen und die Personalien angeben?

ANein
BJa · richtig
CNur Personen, die keiner Fischereiorganisation angehören
Warum · KI-ErklärungStaatliche Fischereiaufseher haben Kontrollbefugnisse und überwachen die Einhaltung der fischereirechtlichen Vorschriften. Wenn du am Gewässer angelst, bist du gesetzlich verpflichtet, ihnen deinen Fischereischein vorzuzeigen und deine Personalien anzugeben. Diese Pflicht gilt ausnahmslos für jeden Angler, unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft.