Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 738

Wer kann durch Rechtsverordnung ein Gewässer oder Teile davon zum Laichschonbezirk erklären?

ADer Fischereiberechtigte
BDie Fischereibehörde · richtig
CDas Landratsamt
Warum · KI-ErklärungDie Ausweisung von Laichschonbezirken ist ein hoheitlicher Rechtsakt zum Schutz von Fischbeständen und Laichplätzen. Da es sich um den Erlass einer Rechtsverordnung handelt, liegt diese Befugnis ausschließlich bei der zuständigen Fischereibehörde. Fischereiberechtigte haben dazu kein gesetzliches Recht und das Landratsamt wird nur tätig, wenn es die Funktion der zuständigen Fischereibehörde wahrnimmt.