Hat der staatliche Fischereiaufseher das Recht, einem Fischer gefangene Fische und Fanggeräte abzunehmen?
Warum · KI-ErklärungDer staatliche Fischereiaufseher darf dir gefangene Fische und Fanggeräte nicht grundlos abnehmen. Dieses Recht hat er ausschließlich dann, wenn ein konkreter Verstoß gegen fischereirechtliche oder strafrechtliche Vorschriften vorliegt. In diesem Fall dienen die Gegenstände der Sicherstellung von Beweisen oder der Einziehung unrechtmäßig erlangter Fänge.