Fischerprüfung Baden-Württemberg · Fischereirechtliche und andere für die Fischerei bedeutenden Rechtsvorschriften · Frage 743

Hat der staatliche Fischereiaufseher das Recht, einem Fischer gefangene Fische und Fanggeräte abzunehmen?

ANein
BJa
CNur bei Zuwiderhandlung gegen straf- oder fischereirechtliche Vorschriften · richtig
Warum · KI-ErklärungDer staatliche Fischereiaufseher darf dir gefangene Fische und Fanggeräte nicht grundlos abnehmen. Dieses Recht hat er ausschließlich dann, wenn ein konkreter Verstoß gegen fischereirechtliche oder strafrechtliche Vorschriften vorliegt. In diesem Fall dienen die Gegenstände der Sicherstellung von Beweisen oder der Einziehung unrechtmäßig erlangter Fänge.