Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 588

Dürfen Fischnährtiere und Fischlaich aus dem Wasser entnommen werden?

Anur im Winter
Bnur im Sommer
Cja, aber nur mit Zustimmung des Fischereiberechtigten · richtig

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungFischnährtiere und Fischlaich gehören zu den natürlichen Ressourcen des Gewässers und sind für den Erhalt des Fischbestands wichtig. Das Fischereirecht umfasst auch diese Bestandteile, weshalb du sie nicht eigenmächtig entnehmen darfst. Eine Entnahme ist daher nur erlaubt, wenn der jeweilige Fischereiberechtigte dem ausdrücklich zustimmt.