Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 557

Wer kann Fischereiaufseher gemäß Thüringer Fischereigesetz werden?

Ajedes ordentliche Mitglied eines Fischereivereins
Bder mindestens 21-jährige Inhaber eines Fischereischeins · richtig
Cjeder Inhaber eines Fischereirechts, auch wenn er keinen Fischereischein besitzt

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungUm in Thüringen als Fischereiaufseher bestellt werden zu können, musst du das 21. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein. Die bloße Mitgliedschaft in einem Verein oder das Innehaben eines Fischereirechts reicht ohne den Fischereischein und das Mindestalter nicht aus.