Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 553

Darf ein Fischereiberechtigter oder Fischereipächter unbeschränkt Fischbesatz tätigen?

Aja, nach Belieben
Bnein, Fische dürfen genehmigungsfrei nur unter Beachtung des Hegeziels ausgesetzt werden · richtig
Cja, entsprechend den Wünschen der Vereinsmitglieder

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungEin unbeschränkter Besatz nach Belieben oder Mitgliederwünschen ist verboten, da jede Maßnahme der Erhaltung eines artenreichen und gesunden Fischbestands dienen muss. Du darfst Fische ohne gesonderte Genehmigung daher nur einsetzen, wenn der Besatz mit dem jeweiligen Hegeziel des Gewässers übereinstimmt. Für alle anderen Besatzmaßnahmen greifen strenge gesetzliche Einschränkungen und Genehmigungspflichten.