Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 555

Welches der nachfolgenden Tiere ist nicht Gegenstand des Thüringer Fischereirechts?

AKamberkrebs
BGemeine Teichmuschel
CSumpfbiber · richtig

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungDer Sumpfbiber, auch Nutria genannt, ist ein Säugetier und unterliegt dem Jagdrecht statt dem Fischereirecht. Dagegen zählen Krebse und Muscheln als fischereilich relevante Wassertiere ausdrücklich zum Gegenstand des Fischereigesetzes.