Welche Tiergruppen unterliegen außer Fischen und Krebsen den Bestimmungen des Thüringer Fischereigesetzes?
Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.
Warum · KI-ErklärungDas Thüringer Fischereigesetz regelt neben Fischen und zehnfüßigen Krebsen ausdrücklich auch Muscheln sowie das Zooplankton als Fischnährtiere. Amphibien wie Frösche und Reptilien wie Schildkröten oder Kriechtiere fallen hingegen unter das Naturschutzrecht.