Fischerprüfung Thüringen · Gesetzeskunde · Frage 506

Dürfen Inseln, Brücken, Wehre und Schleusen, die an das Wasser angrenzen, vom Fischereiausübungsberechtigten betreten werden?

Aja, nur zum Zweck der Ausübung der Fischerei und auf eigene Gefahr, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen · richtig
Bja, nur mit Genehmigung des Grundstückseigentümers
CUfer dürfen nur vom Fischereiaufseher betreten werden

Lösung aus dem Online-Trainer des Landesanglerverbands.

Warum · KI-ErklärungAls Fischereiausübungsberechtigter gibt dir das Uferbetretungsrecht die Befugnis, auch solche angrenzenden Anlagen zur Ausübung der Fischerei zu betreten. Dies geschieht immer auf deine eigene Gefahr und gilt nur, wenn keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften wie Sicherheits- oder Naturschutzbestimmungen das Betreten verbieten.