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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2059

Welche Fische dürfen ohne vorherige Betäubung getötet werden?

AWelse und Hechte
BAale und Plattfische · richtig
CBarsche und Schleien
Warum · KI-ErklärungAale und Plattfische dürfen ausnahmsweise ohne vorherige Betäubung getötet werden, da ein Betäubungsschlag bei ihrer Körperform oft wirkungslos ist oder das Tier unnötig quält. Der Gesetzgeber erlaubt daher bei diesen Arten das sofortige Töten durch einen gezielten Schnitt, wie das Durchtrennen der Wirbelsäule beim Aal oder den Kiemenrundschnitt bei Plattfischen.