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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2062

Welche Handlung ist eine Ordnungswidrigkeit nach Sächsischem Fischereigesetz (SächsFischG)?

AAngeln ohne einen vom Fischereiberechtigten erteilten und gültigen Erlaubnisschein · richtig
Bdas Mitführen von mehreren Angelgeräten
Cdas Betreten von Fließgewässern während der Schonzeit
Warum · KI-ErklärungWer an einem Gewässer angelt, benötigt neben dem Fischereischein immer auch einen gültigen Erlaubnisschein des jeweiligen Fischereiberechtigten. Fehlt dieser Schein beim Angeln, verstößt du gegen das Sächsische Fischereigesetz und begehst eine Ordnungswidrigkeit. Das bloße Mitführen mehrerer Angelgeräte ist hingegen erlaubt, solange du nur die zulässige Anzahl gleichzeitig verwendest.