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Fischerprüfung Sachsen · Gesetzeskunde · Frage 2061

Welche Handlung stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 35 Sächsisches Fischereigesetzes (SächsFischG) dar?

Adas Parken eines Kfz in Ufernähe
Bdie Ausgabe von Angelscheinen an Personen, die keinen gültigen Fischereischein besitzen · richtig
Cdie Benutzung eines zu kleinen Unterfangkeschers
Warum · KI-ErklärungEin Erlaubnisschein darf nach dem sächsischen Fischereirecht nur an Personen ausgegeben werden, die ihre Sachkunde durch einen gültigen Fischereischein nachweisen. Gibst du als Ausgabestelle dennoch Angelscheine an Personen ohne diesen Nachweis heraus, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Das Parken am Ufer oder die Keschergröße sind hingegen in anderen Rechtsbereichen oder den Gewässerordnungen geregelt.