Welcher Fisch ist nach der Landesfischereiordnung ganzjährig geschützt?
Warum · KI-ErklärungDer Bitterling ist nach der Landesfischereiordnung Rheinland-Pfalz ganzjährig geschützt, da er stark gefährdet ist und für seine Fortpflanzung zwingend auf Großmuscheln angewiesen ist. Er darf daher weder gezielt beangelt noch entnommen werden. Rotfeder und Kaulbarsch unterliegen hingegen keinem ganzjährigen Schutz.