Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 4

Welche Tiere unterliegen dem Fischereirecht?

AAlle am und im Wasser lebenen Tiere
BFische, Neunaugen, zehnfüßige Krebse und Muscheln · richtig
CFischfressende Vögel und Säugetiere
Warum · KI-ErklärungDas Fischereirecht erstreckt sich gesetzlich nicht auf alle Wassertiere, sondern ist auf bestimmte Tiergruppen beschränkt. Dazu zählen neben den echten Fischen auch die Neunaugen, die zehnfüßigen Krebse sowie Muscheln. Vögel oder Säugetiere unterliegen hingegen anderen Regelungen wie dem Jagd- oder Naturschutzrecht.