Welche Grundstücke dürfen bei der Ausführung der Fischerei NICHT betreten werden?
Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht erlaubt dir zwar den Zugang zu Gewässern über fremde Grundstücke, schützt aber die Privatsphäre und landwirtschaftliche Erträge. Dauerhaft eingefriedete Haus- und Hofgrundstücke sowie empfindliche Feld- und Forstkulturen darfst du daher bei der Ausübung der Fischerei nicht betreten. Für das Betreten dieser Flächen benötigst du immer die ausdrückliche Erlaubnis der Eigentümer.