Fischerprüfung Rheinland-Pfalz · Gesetzeskunde, Natur- und Tierschutz · Frage 5

Welche Grundstücke dürfen bei der Ausführung der Fischerei NICHT betreten werden?

ADauernd eingefriedete Haus- und Hofgrundstücke, Feld- und Forstkulturen · richtig
BViehweiden mit einfachem Stacheldraht oder Elektrozaun
CNur die im Amtsblatt genau bezeichneten Grundstücke
Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht erlaubt dir zwar den Zugang zu Gewässern über fremde Grundstücke, schützt aber die Privatsphäre und landwirtschaftliche Erträge. Dauerhaft eingefriedete Haus- und Hofgrundstücke sowie empfindliche Feld- und Forstkulturen darfst du daher bei der Ausübung der Fischerei nicht betreten. Für das Betreten dieser Flächen benötigst du immer die ausdrückliche Erlaubnis der Eigentümer.