Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 27

Darf die Elektrofischerei von jedermann ausgeübt werden?

ANein, nur vom Fischereiberechtigten im eigenen Gewässer
BNein, ausschließlich von Personen, die den Bedienungsschein besitzen · richtig
CJa, wenn ein Fischereierlaubnisschein für das zu befischende Gewässer vorliegt
Warum · KI-ErklärungDie Elektrofischerei birgt erhebliche Gefahren für Mensch und Tier und ist deshalb streng reglementiert. Du benötigst dafür eine spezielle Ausbildung und musst den entsprechenden Bedienungsschein besitzen. Ein einfacher Fischereierlaubnisschein oder das Fischereirecht an einem Gewässer reichen dafür keinesfalls aus.