Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 29

Kann ein Fischereiverein Mitglied der Fischereigenossenschaft sein?

AJa, sofern er eine Fischereipacht im Gebiet der Genossenschaft hat
BJa, wenn er im Gebiet der Genossenschaft ein eigenes Fischereirecht besitzt · richtig
CNein
Warum · KI-ErklärungMitglieder einer Fischereigenossenschaft sind kraft Gesetzes die Eigentümer der Fischereirechte im jeweiligen Genossenschaftsgebiet. Besitzt ein Fischereiverein dort ein solches eigenes Fischereirecht, wird er automatisch Genossenschaftsmitglied. Ein bloßer Pachtvertrag reicht dafür hingegen nicht aus.