Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 26

Für welche Maßnahmen im Rahmen der Hege und Pflege des Fischbestands ist eine behördliche Genehmigung erforderlich?

AFür die Ausübung der Elektrofischerei · richtig
BFür die Reusenfischerei
CFür die Stellnetzfischerei
Warum · KI-ErklärungDie Elektrofischerei birgt besondere Gefahren für Mensch und Tier und ist daher streng reglementiert. Du darfst sie nur mit einer speziellen behördlichen Genehmigung und nachgewiesener Sachkunde ausüben. Die Reusen- und Stellnetzfischerei gehören dagegen zu den üblichen Fangmethoden, die der Fischereiausübungsberechtigte im Rahmen der Hege ohne gesonderte behördliche Einzelfallgenehmigung einsetzen darf.