Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 25

Müssen einem amtlich verpflichteten Fischereiaufseher die Fischereipapiere ausgehändigt werden?

ANur, wenn er sich in Begleitung des Fischereiberechtigten befindet
BNein
CJa · richtig
Warum · KI-ErklärungAmtlich verpflichtete Fischereiaufseher haben hoheitliche Kontrollbefugnisse an den Gewässern. Du bist daher gesetzlich dazu verpflichtet, ihnen deinen Fischereischein und den Erlaubnisschein auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Dies gilt auch dann, wenn der Aufseher allein unterwegs ist.