Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 24

Wem steht ein Uferbetretungsrecht zu?

ADem Fischereiausübungsberechtigten · richtig
BJedem Inhaber eines Fischereischeins
CDem Fischereiausübungsberechtigten und seinen Angehörigen
Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht steht ausschließlich der Person zu, die zur Ausübung der Fischerei an dem jeweiligen Gewässer berechtigt ist, wie etwa dem Pächter oder Inhaber eines Erlaubnisscheins. Ein Fischereischein allein reicht dafür nicht aus, da er dir noch kein konkretes Gewässer zuweist. Auch Familienangehörige dürfen dieses Recht nicht automatisch nutzen, es sei denn, sie besitzen selbst eine entsprechende Berechtigung.