Wem steht ein Uferbetretungsrecht zu?
Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht steht ausschließlich der Person zu, die zur Ausübung der Fischerei an dem jeweiligen Gewässer berechtigt ist, wie etwa dem Pächter oder Inhaber eines Erlaubnisscheins. Ein Fischereischein allein reicht dafür nicht aus, da er dir noch kein konkretes Gewässer zuweist. Auch Familienangehörige dürfen dieses Recht nicht automatisch nutzen, es sei denn, sie besitzen selbst eine entsprechende Berechtigung.