Fischerprüfung Nordrhein-Westfalen · Gesetzeskunde · Frage 23

Was versteht man unter Zugang zu Gewässern?

ADas Betreten eingefriedeter Grundstücke zum Zwecke des Angelns
BDas Betreten von Ufern und Grundstücken in dem für die Fischerei notwendigen Umfang · richtig
CDas Betreten von Fabrikgrundstücken mit dem Ziel, an das Gewässer zu gelangen
Warum · KI-ErklärungDas Uferbetretungsrecht erlaubt dir als Angler, fremde Ufer und Grundstücke nur in dem Umfang zu betreten, wie es für die ordnungsgemäße Ausübung der Fischerei zwingend erforderlich ist. Eingefriedete Grundstücke, Gebäude oder gewerbliche Flächen wie Fabrikgelände sind von diesem Betretungsrecht gesetzlich ausgenommen und dürfen nicht ohne Erlaubnis betreten werden.